Freies Rechtsabbiegen bei Rot für Velofahrende
Das Freie Rechtsabbiegen bei Rot für Velofahrende wurde mit der Anpassung der Signalisationsverordnung, welche am 1. Januar 2021 in Kraft trat, legalisiert. Das Regime für während eines mehrjährigen Pilotversuchs in Basel getestet und als erfolgreich befunden. Das freie Rechtsabbiegen bei Rot kann mittels einer einfachen Signalisation an den Ampelpfosten eingerichtet werden. Ist neben dem roten Licht das Signal «Rechtsabbiegen für Radfahrer gestattet» angebracht, dürfen Velos bei Rot nach rechts abbiegen, haben aber gegenüber den querenden Fussgängerinnen und Fussgängern weiterhin keinen Vortritt.
Umsetzung Stadt Bern
Von den rund 120 Lichtsignalanlagen in der Stadt Bern sind gut 80 im Eigentum der Stadt, die übrigen gehören dem Kanton oder dem Bund. Sämtliche Anlagen wurden hinsichtlich des Freien Rechtsabbiegen bei Rot überprüft. Es wurden die rechtlichen Vorgaben, sowie zusätzliche Kriterien bezüglich der Verkehrssicherheit berücksichtigt. Der Gemeinderat beabsichtig, bei möglichst vielen Abbiegebeziehungen das freie Rechtsabbiegen für Velofahrende einzuführen. Von den rund 300 relevanten Abbiegebeziehungen sollen in einem ersten Schritt im 2021 rund 80 Abbiegebeziehungen für das freie Rechtsabbiegen bei Rot umgerüstet werden. Bei Gesamterneuerungen einer Lichtsignalanlage oder grösseren baulichen Massnahmen an einer Kreuzung wird ab sofort grundsätzlich in jedem Fall geprüft, ob das freie Rechtsabbiegen eingeführt werden kann.
Beispiele Stadtteil 5
Die folgenden zwei Beispiele zeigen exemplarisch auf, wo das Freie Rechtsabbiegen bei Rot im Stadtteil 5 in einem ersten Schritt erlaubt werden soll:
Kreuzung Nordring/ Viktoriarain
An dieser Kreuzung wird das Rechtsabbiegen bei Rot von der Lorrainebrücke Richtung Schänzlihalde und von der Schänzlihalde Richtung Viktoriarain erlaubt. Die Strasse weisen einen zuführenden Radstreifen auf und auch sämtliche Kriterien bezüglich der Verkehrssicherheit sind erfüllt.
Die ganze Medienmitteilung des Tiefbauamts der Stadt Bern finden Sie hier (PDF): Infoblatt_FRbR_Stadtteil_5